Honorar

der Praxis KAGU – Preise im Überblick- und Infos zur Rechnung

Manche neuen Klienten fragen zuerst nach dem Honorar. Die Praxis KAGU richtet sich an Privatzahler. Die Infos für Firmenkunden findest du hier etwas weiter unten.

Ich schreibe dir als Privatzahler also eine Rechnung, die du bitte an die Praxis KAGU überweist. Ich rechne nicht mit den Krankenkassen ab (s.u. mehr dazu).

Bei dem Honorar kommt es mir darauf an, dass die Klientinnen und Klienten, die mich z.B. für ein Coaching, eine Supervision oder eine therapeutische Tätigkeit benötigen, sich das Ganze leisten können. Denn auch beim Pricing möchte ich lösungsorientiert und klientenzentriert sein!

 

Hier findest du das Honorar – gestaffelt nach Gehalt:  

  • Stundensatz für Privatzahlende 90,00 € 
  • Stundensatz 160,00 € (über 100.000 € Jahresgehalt)

Selbstverständlich basiert deine Angabe auf Vertrauen. Ich brauche keinen Gehaltsnachweis.

Mein Stundensatz von  90 Euro (für das Gros meiner Klientinnen und Klienten trifft das zu) liegt übrigens – nach Informationen aus den Heilpraktiker-Verbänden – etwas unter dem statistischen Mittel zwischen den marktüblichen 80 bis 120 Euro. 

Grundsätzlich ist ein Honorarsatz eines Heilpraktikers für Psychotherapie frei.

Honorar und Preise für Firmen:  

  • Unternehmen und Organisationen, für die ich als Beraterin, Coach, als Supervisorin oder mediierend tätig bin, werden über die Kommunikationsagentur Innoreal GmbH abgerechnet.
  • Wenn dein Arbeitgeber meine Arbeit mit dir bezahlt, schauen wir im Einzelfall, worum es geht. Melde dich einfach!
  • Du bist im HR-Bereich/der Personalentwicklung eines Unternehmens tätig? Oder du suchst einen erfahrenen Coach für deine Entscheider/Führungskräfte, für dein Team oder für dich über die Firma? Wenn du so eine „Firmenanfrage“ hast, schreibe mir eine Mail an gudrun.jayboessl@innoreal.de oder ruf mich an unter 051190469446. Hier einige typische Anliegen für FirmenkundInnen: 
    • Ihr wollt eine „Coaching-Sprechstunde“ für die Mitarbeitenden einrichten?
    • Du brauchst für dich oder KollegInnen eine regelmäßige Supervision oder Coaching?
    • Ihr sucht jemanden für eine Workshop-Moderation in Change-Prozessen, im Transformations-Prozess oder als Teambuilding?
    • oder du und dein Konfliktbeteiligter braucht eine versierte Management-Beraterin für eine professionelle Konfliktklärung (Mediation)?
    • du brauchst Berater für Change-Management und Change-Kommunikation?

 

Eine Stunde entspricht in der Praxis KAGU 60 Minuten.

Das ist im Coaching- und therapeutischen Bereich durchaus etwas Besonderes. Oft sind die Stunden in anderen Institutionen kürzer. Es handelt sich dann nur um netto 50 Minuten. Bei mir in der Praxis KAGU sind es volle 60 Minuten.

In der Regel arbeite ich zwei Stunden am Stück mit den Klientinnen und Klienten.

  • Woran liegt das? Der Hintergrund ist folgender: Auf diese Art – 120 Minuten Coaching oder Therapie am Stück – lässt sich die gewünschte Veränderung oftmals effektiver und manchmal auch schneller erreichen.
  • Man kommt einfach weiter.
  • Und neurologisch kann das Gehirn mit Veränderungsprozesse so um die 90 Minuten am besten umgehen. Mit ein bisschen „Ankommen“ zu Beginn und „Einpacken“ zum Schluss sind wir dann bei 2 Stunden.
  • Zugleich haben die Menschen dank der 2-Stunden-Regelung bei mir den Raum und die Zeit, die es braucht, um über ihr Anliegen oder die aktuelle Situation zu erzählen, ohne auf die Uhr blicken zu müssen. So können wir das Ganze vertieft angehen. Und passend zum Anliegen können wir dann in schon einer Sitzung manchmal viel bewegen.  

Meine Klientinnen und Klienten finden es sehr hilfreich, dass ich mit diesem 2-Stunden-Modell arbeite. Und wenn es mal kürzer ist, rechne ich das auch weniger ab.   

Mein Honorar ist nach §4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Meine Tätigkeit in der Praxis KAGU ist eine freiberufliche.

Die Höhe der Vergütung ist laut Heilpraktiker-Gebührenordnung frei

Hier für euch eine kurze, sinngemäße Information aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Die Höhe der Vergütung ist nach § 611 BGB eine  freie Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient (bei uns Heilpraktikern für Psychotherapie heißt das „Klient“ bzw. „Klientin“). „Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart,“ steht dort wörtlich. Die Höhe resultiert nach „billigem Ermessen“ siehe § 315 BGB. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig.  

Bitte beachtet, dass die Kosten für meine Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden

Einige meiner Klientinnen und Klienten, die privat versichert sind, haben mir berichtet, dass sie meine Rechnung eingereicht und einen – kleinen – Teilbetrag erstattet bekommen haben. Ich weise euch ausdrücklich darauf hin, dass dies mit der Dienstleistungsvereinbarung zwischen dir und mir nichts zu tun hat. Es liegt allein an euch, ob ihr mit eurer privaten Krankenkasse deswegen Kontakt aufnehmt oder nicht. Ich schreibe euch eine Rechnung, nur wir beide haben eine (s.o.) qua Dienstleistung definierte Vertragsbeziehung.

Manchmal werde ich auch gebeten, für eure Krankenkasse einen sog. psychopathologischen Befund zu erstellen. Das mache ich gern und rechne dies per Aufwand ab.

Wer noch weitere Fragen hat, rufe mich gern an.